Goldbarren als Wertanlage

„Gold besitzt einen inneren Wert, der nicht willkürlich ist.  Er hängt ab von seiner Knappheit, der Menge an Arbeit, die seiner Beschaffung gewidmet wird und er liegt im Wert des Kapitals, das in den Minen steckt, die ihn hervorbringt.“
David Ricardo - Britischer Ökonom (1772-1823)


Die Vorteile des Edelmetalls Gold

Gold

Kein Investment ist so alt und so bewährt wie Gold. Es ist eine der beliebtesten Formen, Geld abseits von Sparkonten anzulegen – nicht nur in Krisenzeiten. Die Vorteile des Edelmetalls sind so zahlreich wie seine Erscheinungsformen. Zudem winken Steuervorteile. Bei mickrigen Festgeldzinsen und niedrigen Erträgen für Anleihen bleibt Gold eine der wenigen Anlage-Alternativen. Es gilt gemeinhin als Versicherung für das private Vermögen, weil der Preis sich oft anders entwickelt als die Börse. Entsprechend gibt es für viele Investoren derzeit nur eine Antwort, wie sich vor zukünftigen Krisen schützen wollen: Sie kaufen Gold.

Steuervorteil

  • Gewinne sind nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei
  • Gold ist mehrwertsteuerfrei
  • Gold ist abgeltungssteuerfrei

Sicherheit

Gold als Sicherheit

  • Gold ist seit 6000 Jahren wertbeständig
  • Gold ist unzerstörbar
  • Gold war noch nie wertlos
  • Gold hat eine zeitlose Wertspeicherfunktion
  • Gold wird Weltweit akzeptiert
  • Gold ist anonym
  • große Industriestaaten / Zentralbanken sichern ihre Währung mit Gold ab

Chance

  • Gold ist knapp und die Nachfrage steigt
  • Gold kann nicht künstlich hergestellt werden
  • die Nachfrage übersteigt die Produktion
  • die Weltbevölkerung wächst rasant und damit auch die Nachfrage nach Gold

Flexibilität / Verfügbarkeit

  • Gold ist fungibel
  • Gold ist ein mobiler Sachwert und lässt sich bei Vererbung leicht aufteilen
  • Gold lässt sich an jedem Ort der Welt, in jede Währung wandeln
  • Gold hat pro Einheit einen sehr hohen Wert

Inflationsschutz

  • Gold ist nicht beliebig vermehrbar
  • Gold ist die einzige Währung auf der keine Schulden lasten
  • Gold erhält die Kaufkraft

Laut offizieller Zusammenfassung der EU-Richtlinie 98/80/EG[10] wird Anlagegold wie folgt definiert:

„Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel oder Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80% übersteigt“.